Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Länder, die die Software einsetzen, müssen nachbessern.
Tealk
link
fedilink
11M

Und vielleicht mal ein wenig Bildung in Richtung IT, so etwas wie “Das ist das Internet, da können wir nichts machen” ist halt einfach nicht hinnehmbar.

Create a post
  • 0 users online
  • 1 user / day
  • 2 users / week
  • 15 users / month
  • 26 users / 6 months
  • 2 subscribers
  • 199 Posts
  • 72 Comments
  • Modlog